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HU: Fristen, Kosten, Strafen

Jeder dritte Fahrzeugführer überzieht den Termin zur Hauptuntersuchung (HU).

Das ist das Ergebnis einer Studie des Verkehrsforschungsinstituts IVT Research und des Vereins für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung (QM e.V.).

Dass diese Fahrzeuge außerdem mit deutlich mehr Mängeln unterwegs sind, ist ein vermeidbares Risiko für Umwelt und die Verkehrssicherheit.

Die laxe Einstellung der Besitzer ist folgenschwer. Technische Defekte spielen als Unfallursache neben dem Fehlverhalten der Autofahrer eine entscheidende Rolle.

 

Über 3.630 technische Mängel waren laut Datenbank Statista 2015 ausschlaggebend für Unfälle mit Personenschaden. Die Liste führen Fehler an Bremsen, Reifen und Fahrwerk an.

Autofahrer können und müssen gegensteuern. Das setzt Einsicht und Wissen voraus. Die wichtigsten Fakten zu Fristen, Strafen und Kosten rund um die HU.

Welche Fristen gelten?
Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren, danach im Zweijahresrhythmus zur HU. Für alle anderen Fahrzeuge – einschließlich Motorräder und Oldtimer – gilt die Zweijahres-Frist.
Taxen, schwere Wohnmobile oder Lastkraftwagen unterliegen besonderen Intervallen.

Woran erkennt man die Ablauffrist?
An der Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Die Jahreszahl steht in der Mitte und bestimmt die Plakettenfarbe. Die obere Zahl gibt den fälligen Monat an. Aber auch im Fahrzeugschein ist der Termin vermerkt.

Was passiert bei einer Fristüberschreitung?
Die Halter riskieren Bußgeld und Punkte. Wer den Termin zwei bis vier Monate verstreichen lässt, zahlt 15 Euro. 25 Euro werden beim Überziehen von vier bis acht Monaten fällig. Alles darüber schlägt mit 60 Euro und einem Punkt zu Buche. Die Prüforganisationen ahnden die Fristüberschreitung ab zwei Monaten außerdem mit einer sogenannten erweiterten HU – der technische Check wird mit weiteren Tests ergänzt. Das kostet einen 20-prozentigen Preisaufschlag. Ab 2012 wird die Plakette übrigens nicht mehr rückdatiert. Es gilt der Monat der HU-Untersuchung.

Wer darf prüfen?
Dafür gibt es die Prüforganisationen, wie DEKRA, TÜV, GTÜ, FSP, KÜS und noch einige mehr.

Welche Papiere wollen die Prüfer sehen?
Den Fahrzeugschein, das Dokument zur Abgasuntersuchung, sofern diese die anerkannte AU-Werkstatt der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ geprüft hat, sowie die Papiere für nachträgliche An- und  Umbauten.

Und was ist mit den Elektroautos?
Hier entfallen zwar die Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement, dafür werden Positionen wie Elektromotor, Hochvoltbatterie, -leitungen, -anschlüsse oder -geräte,
Ladeanschluss oder Notschalter zusätzlich gecheckt.

Was passiert, wenn man durchfällt?
Innerhalb eines Monats müssen alle Mängel beseitigt werden. Dann wird eine Nachprüfung fällig.

Sollte man sich auf die HU vorbereiten?
Unbedingt. Am besten fahren Autobesitzer, die vor dem HU-Termin in die Werkstatt der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ rollen. Dort werden Mängel sofort beseitigt und ein autorisierter Prüfer bestellt. Das erspart die eventuelle Nachprüfung und die Fahrt zur Prüforganisation. Die durch die Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ anerkannte AUWerkstatt kann zudem in Eigenregie auch die Abgasuntersuchung vornehmen.

Tipp: Ein sauberes Auto macht von Hause aus schon einen besseren Eindruck. Waschen, saugen und putzen bringen Pluspunkte.

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