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Starke Partner sind wichtig: Weil sie Sicherheit geben und Vorteile bieten

Die Mitgliedschaft in unser Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ lohnt sich sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht durch eine Vielzahl geldwerter Vorteile.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kfz-oberlausitz.de in den Rubriken „Noch nicht Innungsmitglied?“ und „Dienstleistungen der Innung“.

Durch zügigen Informationsfluss, fundierte Beratung und schnelle Lösungen sparen Sie einerseits vor allem Zeit, durch Nutzung wesentlich günstiger oder komplett entfallender Gebühren andererseits etliche Euro.

Damit finanziert sich der Innungsbeitrag aufgrund der enormen Einsparungen in vielen Fälle praktisch selbst.

Gern berechnen Ihnen auch Ihre individuellen Vorteile.

Mitglied der Handwerksinnung kann gemäß § 58 der Handwerksordnung (HwO) jeder Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden, der das Metier ausübt, für welches die Handwerksinnung gebildet ist.

Laut unserer Satzung sind das Kraftfahrzeugtechniker und Fahrzeugverwerter.

Der Aufnahmeantrag zur Innungsmitgliedschaft kann unter www.kfz-oberlausitz.de heruntergeladen oder per e-mail oder Telefon bei uns abgerufen werden.

Über die Aufnahme oder Ablehnung des Antrages entscheidet gemäß § 7 unserer Satzung der Innungsvorstand.

Darüber hinaus kann die Handwerksinnung Gastmitglieder aufnehmen, die dem Handwerk, für das die Innung gebildet wurde, beruflich oder wirtschaftlich nahe stehen.

Gastmitglieder nehmen an Innungsversammlungen mit beratender Stimme teil.

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