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Autoschlüssel weg – was tun?

Verlegt, verloren, gestohlen? Bleibt der Autoschlüssel nach hektischem Suchen verschwunden, ist guter Rat teuer. Rund 14.900 Mal half allein der ADAC im vergangenen Jahr Autofahrern nach dem Verlust der Türöffner, acht Prozent mehr als 2015. Das Malheur hat Folgen, steckt in den modernen Schlüsseln doch jede Menge Hightech.

Türen, Wegfahrsperre und Zündschloss werden mit ihnen bedient, längst aber auch Fenster, Standheizung, Klimaanlage, Sitz- und Lenkradposition, Bordcomputer, Radiosender – sogar Parken ist möglich.

 

Der Ärger geht noch weiter: Die Versicherung kann bei falschem Handeln der Autofahrer auf grobe Fahrlässigkeit pochen. Oder die ohnehin genervten Betroffenen haben vergessen, den Verlust bei der Polizei anzuzeigen.

Wie also kommt man zu einem neuen Schlüssel? Wer zahlt den Schaden, und welche Verhaltensregeln gelten?

Ist der Schlüssel weg, muss zuallererst die Kasko-Versicherung informiert werden. Selbst dann, wenn die Fahrt mit dem Zweitschlüssel weitergeht. Das Fahrzeug könnte mit dem verlorenen oder gestohlenen Türöffner ja wenig später entwendet oder ausgeräumt werden. In diesem Fall riskieren Autobesitzer aufgrund grober Fahrlässigkeit Abstriche bei der Entschädigung.

Grob fahrlässig handeln Autofahrer generell, je eindeutiger sich der Zusammenhang zwischen Schlüssel und Auto darstellt. Wird der Schlüssel beispielsweise im Restaurant entwendet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Auto im Umkreis gefunden und gestohlen wird. Da ist schnelles Handeln gefragt und die Anzeige bei der Polizei Pflicht. Davon kann bei einem Verlust auf hoher See kaum die Rede sein.

Zu den Pflichten der Betroffenen gehört auch, das Fahrzeug bis zur Übergabe des neuen Schlüssels an einem sicheren Ort abzustellen. Das kann die Garage, aber auch der KFZ-Meisterbetrieb des Vertrauens sein.

Die Autoschlüssel selbst sind übrigens nicht versicherbar, die Kosten für den Ersatzschlüssel werden aber laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft von einigen Gesellschaften bezahlt. Da hilft ein Blick in die Vertragsklauseln.

Ist soweit alles geklärt, führt der nächste Gang in den Meisterbetrieb der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ oder zu einem ausgewählten Schlüsseldienst.

Die sorgen für Ersatz, kennen das Auto aus dem Effeff und wissen, wie das Procedere abläuft.

Fast vorbei sind die Zeiten, als der Schlüsseldienst anhand des zweiten Exemplars schnell und günstig für Ersatz sorgte. Das klappt heute nur noch bei Fahrzeugen mit rein mechanischen Schlössern, der Erstzulassung vor 1995 und ohne Wegfahrsperren.

Schlüssel für moderne Fahrzeuge ohne und mit Fernbedienung müssen beim Autobauer geordert und in der Werkstatt neu codiert werden. Das dauert maximal zwei Tage und kostet je nach Hersteller und Aufwand zwischen 100 und 250 Euro. Hinzu kommt der Preis für das Programmieren des Zweitschlüssels.

Wurde der Schlüssel vermutlich gestohlen, sollten zudem die Schlösser getauscht werden. An der Schließung hat sich ja nichts geändert. Diebe können zwar nicht die Wegfahrsperre knacken, sie kommen aber immer noch ins Fahrzeug und an Wertsachen wie Navi oder Radio.

Für Ersatz und Anlernen benötigt die Werkstatt Fahrzeugschein, Personalausweis sowie den Carpass mit dem Sicherheitscode beziehungsweise die Schlüsselnummer.

Und dann der Klassiker schlecht hin: Der Schlüssel ruht schlicht und ergreifend im verschlossenen Auto. Hier hilf die Werkstatt des Vertrauens der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ mit Erfahrung und Spezialwerkzeug.

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