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Post von der Policia municipale

Schöner Urlaub, schwingt es beim erholten Autofahrer zuhause nach. Und schwups, kommen die Grüße hinterher.

Absender: die Policia municipale. Satte 170 Euro für gefahrene 20 km/h über dem Limit wollen die italienischen Ordnungshüter sehen. Da werden die Wochen in Bella Italia doch gleich noch unvergesslicher.

 

Verkehrssünder sollten Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland gleich bezahlen, sonst droht die Vollstreckung in Deutschland. Vorausgesetzt allerdings, alle Vorschriften wurden eingehalten.

Seit 2010 dürfen Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union laut „EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionierungsvollstreckung“ grenzüberschreitend eingetrieben werden, falls die Betroffenen nicht freiwillig zahlen.

Bei Nicht-EU-Ländern wie Norwegen oder der Schweiz bleibt das allein zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn untätig.

Doch die Hürden sind hoch. Die Zahlungsaufforderung aus dem Urlaubsland muss beispielsweise ins Deutsche übersetzt sein, verständlich auf die Möglichkeit eines Einspruchs hinweisen und die sogenannte Halterhaftung ausschließen. Im Zweifelsfall hilft der anwaltliche Rat.

Für die Kosten einschließlich des Verfahrens hat die EU außerdem eine Mindesthöhe von 70 Euro festgelegt.

Aber Vorsicht: Wer beispielsweise in Serbien wegen Falschparkens 50 Euro zahlen muss, landet alles in allem schnell über der Schmerzgrenze. Von den Nachbarn verhängte Punkte und Fahrverbote bleiben in Deutschland dagegen unberührt.

Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind in der EU oft teurer als in Deutschland. Einmal 50 km/h zu schnell gefahren kostet in Spanien ab 600 Euro, hierzulande ab 240 Euro.

Und wer in Spanien mit Handy am Steuer erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe ab 200 Euro, in Deutschland sind es 60 Euro. Kommen dann noch die Verfahrensgebühren drauf, geht das richtig ins Geld.

Berechtigte Bußgeldbescheide sollten auch deshalb bezahlt werden, weil Verkehrssünder bei der nächsten Einreise während einer Verkehrskontrolle oder am Flughafen auffallen könnten.

Die Verjährungsfristen sind lang, die Bescheide meist noch vollstreckbar. Wer vor dem Schaden klug sein will, schaut im Internet bei Bußgeldrechnern nach.

Für einen Verkehrsverstoß einen Rabatt kassieren? Das gibt es. Nämlich dann, wenn die Betroffenen möglichst schnell zahlen. Bis zu 50 Prozent Nachlass sind nach Angaben des ADAC drin.

Besonders spendabel sind Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Slowenien und Spanien.

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