Header neu 2

Kindersitze: neue Norm, mehr Sicherheit

Kindersitze

 

 

 

Noch mehr Sicherheit im Auto bietet die neue Kindersitznorm UN R 129. Foto: ProMotor/Volz

Alle 18 Minuten verunglückte 2016 laut Statistischem Bundesamt ein Kind unter 15 Jahren im Straßenverkehr. Das Gros davon – fast 39 Prozent – als Mitinsasse im Auto.

 

Dabei sind die Kiddies meistens angeschnallt. Die neue Kindersitznorm UN R 129 („i-Size") soll den Kleinen mit strengeren Vorgaben jetzt noch mehr Sicherheit im Auto bieten.

Viele fragen sich nun: Was ändert sich mit der neuen EU-Regelung? Welche Kindersitz-Klassen betrifft das überhaupt? Passen die Systeme in alle Fahrzeuge? Und dürfen Sitze mit der älteren UN R 44-Norm überhaupt noch verwendet werden?

Was sagt der Gesetzgeber?
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen in einem Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung im Auto gesichert werden. So schreibt es die Straßenverkehrs-Ordnung, Paragraph 21, vor.

Welche Änderungen bringt die neue UN R 129-Norm?

Die Kindersitze orientieren sich nicht mehr am Gewicht, sondern an der Größe der Sprösslinge. Die UN R 129 legt zudem den rückwärts gerichteten Transport, der mehr
Sicherheit bei einem Frontalunfall bietet, bis 15 Monate fest. Das gilt nicht für Kindersitze mit UN R 44-Zulassung. Außerdem wurden die Sicherheitsstandards für die Testkriterien deutlich verbessert. Neben dem Frontal- gibt es jetzt auch einen Seitencrashtest und realistischere Dummies.

Gilt die neue Norm schon für alle Kindersitze?

Nein. Die UN R 129 wird schrittweise eingeführt und startete 2013 mit ISOFIX-Sitzen, die über ein integrales, also eigenes Gurtsystem verfügen und für Kinder ab der Geburt bis zu einer Körpergröße von 105 Zentimetern geeignet sind. Phase zwei legt seit Herbst 2017 die neuen Standards von Sitzen mit nicht integrierten Gurten der bisherigen Gewichtsklassen II und III (15 bis 36 Kilogramm) fest. Und Phase drei regelt voraussichtlich ab Januar 2019 die Neuzulassung von integralen Sitzen, die mit dem Fahrzeuggurt montiert werden. Im Handel sind die neu genormten Sitze derzeit nur für Kinder bis 1,05 Meter Körpergröße erhältlich.
Der erste UN R 129-02-Sitz steht vor der Markteinführung.

Sind Kindersitze nach der bisherigen Norm UN R 44 damit nicht mehr sicher?

Keineswegs. Beide Normen haben parallel Gültigkeit. Eltern haben die freie Wahl ohne Risiken für die Kleinen. Kindersitze mit der UN R 44-Zulassung müssen allerdings den Normen UN R 44/04 oder 03 entsprechen. Ältere Rückhaltesysteme sind verboten.
Schrittweise sollen alle neu in den Handel kommenden Kindersitze die UN R 129 erfüllen. Veränderungen gibt es aber schon jetzt. So werden seit vergangenem Jahr integrale ISOFIXKindersitze in den Klassen bis 18 Kilogramm nur noch nach der Richtlinie UN R 129 und Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze ausschließlich für Kinder in der Gewichtsklasse III ab einem Gewicht von 22 Kilogramm und einer Größe ab 1,25 Meter neu zugelassen. Aber auch hier gilt: Bereits zugelassene Kindersitze dürfen weiterhin verkauft und verwendet werden.

Wie erkennen Eltern, um welchen Sitz es sich handelt?

Da hilft ein Blick auf das orangefarbene Label am Sitz. Dort stehen Prüfnorm und -nummer, Verwendung, Körpergewicht oder -größe, Länderkennzeichnung und Sitzhersteller.

Und woher weiß man, ob der neue Sitz auch zum Auto passt?

Neue Fahrzeuge haben vereinzelt schon eine i-Size-Kennzeichnung. Die Sitzhersteller geben aber mit Freigabelisten, die dem Produkt beigefügt sind und auf ihren Webseiten mit Fahrzeugtypenlisten Auskunft. Universal zugelassene Kindersitze haben keine Typenliste. Ist soweit alles geklärt, bleibt die Qual der Wahl. Kaufhilfe geben Testberichte und der Fachhandel. ADAC, Stiftung Wartentest und Fachzeitschriften prüfen die Probanden beider Normen regelmäßig. Der zweite Schritt ist die Anprobe vor Ort. Die Sitze müssen schließlich zu Kind und Auto passen. Die Fachleute der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“
helfen bei Auswahl und Bedienung.

Nicht jeder kann oder will sich einen neuen Kindersitz leisten. Was ist beim Kauf von Gebrauchten zu beachten?

Niemand kann in einen Kindersitz reinschauen: Gibt es Brüche oder Verformungen? Ist der Kunststoff spröde? Funktionieren die Gurtschlösser noch richtig? Nur wer Vita und Vorbesitzer kennt, einen Unfall ausschließen kann und einen Sitz jüngeren Datums wählt, ist auf der sicheren Kauf-Seite.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.