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Teure Grüße aus Euro-Land

Was waren das doch für entspannte Zeiten: In Mailand noch schnell bei Rot über die Ampel gehuscht und weiter ging es schnurstracks in die Heimat.

Der Bußgeldbescheid Wochen später landete kurzerhand im Papierkorb. Seit März 2016 droht deutschen Verkehrssündern in Italien die Vollstreckung hierzulande. Und das auch für bis zu fünf Jahre zurückliegende Geldbußen.

 

Immer häufiger landen laut ADAC aber auch Schreiben von privaten Inkassofirmen in deutschen Briefkästen – mit teils überhöhten Forderungen selbst nach kleinen Verkehrsdelikten und Mautnachzahlungen.

Autofahrer sollten deshalb nicht nur die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes, sondern auch die Rechtslage der Vollstreckung von Geldbußen und Mautnachforderungen kennen.

Wer darf was vollstrecken?

Laut EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung dürfen nicht bezahlte Bußgelder aus dem EU-Ausland seit 2010 im jeweiligen Heimatland vollstreckt werden. Einzig Griechenland hat den Beschluss bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Eingetrieben werden Geldbußen ab einer Mindesthöhe von 70 Euro. Aber Vorsicht: Auch wenn die Strafe für Falschparken nur 50 Euro beträgt, übersteigt sie inklusive Verfahrenskosten schnell die Schmerzgrenze.

Mit Österreich besteht ein gesondertes Abkommen – die Bagatellgrenze liegt bei 25 Euro.

Besonders viele Bußgeldforderungen werden aus den Niederlanden registriert.

Wer darf die Strafgelder in Deutschland vollstrecken?

Ganz klar – nur das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Was ist mit Fahrverboten und Punkten?

Fahrverbote gelten ausschließlich im Tatortland. Allerdings riskieren die Betroffenen bei der Wiedereinreise und einer Polizeikontrolle deren Vollstreckung. Das gilt natürlich auch für nicht bezahlte Geldbußen.

Wer die unterschiedlichen Verjährungsfristen kennt, reist in dieser Zeit besser in andere Länder. Punkte-Einträge in Flensburg gibt es dagegen ausschließlich für in Deutschland begangene Verkehrsverstöße.

Dürfen auch Mautforderungen eingetrieben werden? Wenn ja, von wem?

Ja. Das regeln nach Angaben des ADAC die einzelnen Länder aber unterschiedlich. Beispiel Österreich: Zunächst wird eine erhöhte Ersatzmaut in Deutschland berechnet, die bei Nichtbezahlen in ein Bußgeld umgewandelt wird und entsprechend des EU-Rahmenbeschlusses eingetrieben werden kann.

Mautforderungen aus Italien fordern dagegen Inkassobüros ein. Das ist auf zivilrechtlichem Weg auch in Deutschland möglich.

Wer schnell zahlt, bekommt Rabatt, richtig?

Richtig. Da winken je nach Land und Verstoß Nachlässe bis zu 50 Prozent. Die Spendierhosen haben unter anderem die Franzosen, Italiener, Slowenen und Spanier an. Es lohnt also zügig zu zahlen.

In welchen Fällen macht der Rechtsweg Sinn?

Bei fehlerhaften, überzogenen Bußgeldbescheiden, längst verjährten Verstößen oder Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sollten sich Betroffene Rechtsbeistand holen.

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